Willkommen beim Online-Antragsassistent

Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist vor Beginn der Maßnahme eine entsprechende Genehmigung über dieses Portal zu beantragen. Die Beantragung muss grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Baubeginn erfolgen. Nur so kann eine rechtzeitige Prüfung der Unterlagen sowie die erforderliche Abstimmung mit den beteiligten Fachstellen sichergestellt werden. Davon ausgenommen sind Anträge für Notaufgrabungen und andere eilige Maßnahmen; diese Anträge sind unverzüglich zu stellen.

 Antragsberechtigt sind Unternehmen, Versorgungsbetriebe, Bauträger sowie sonstige Verantwortliche, die Arbeiten innerhalb öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze durchführen möchten. Hierzu zählen insbesondere Tiefbauarbeiten (bspw. Hausanschlüsse, Leitungsverlegungen, Aufgrabungen) Gerüststellungen, Containeraufstellungen sowie sonstige Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben.

 Der für die Verkehrsführung und Absicherung der Baustelle verantwortliche Mitarbeiter muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Hierzu ist ein gültiger Nachweis über die Qualifikation gemäß den Vorgaben des Merkblatts über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) vorzulegen. Ohne einen entsprechenden Qualifikationsnachweis kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.

 Im Rahmen der Antragstellung sind sämtliche relevanten Unterlagen vollständig einzureichen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Bauvorhaben, zum Ausführungszeitraum, zur Lage der Baustelle sowie ein Verkehrszeichenplan oder ein vorgesehener Regelplan für die Verkehrsführung. Je nach Umfang und Art der Maßnahme können zusätzliche Nachweise oder Abstimmungen erforderlich sein.

 Nach Eingang des Antrags erfolgt die Prüfung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, sowie hinsichtlich der notwendigen Tiefbauarbeiten durch den Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB). Dabei werden unter anderem die Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr, mögliche Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Belange von Anwohnern, Rettungsdiensten und weiteren Beteiligten berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Fachämter oder Versorgungsträger in das Verfahren eingebunden.

 Nach erfolgreicher Prüfung seitens der Straßenverkehrsbehörde erhält der Antragsteller die verkehrsrechtliche Anordnung beziehungsweise die darin enthaltene Sondernutzungserlaubnis. Erst nach Erteilung dieser Genehmigung dürfen die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum aufgenommen werden. Die im Bescheid enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen sind während der gesamten Bauzeit einzuhalten. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

 Es wird empfohlen, Anträge frühzeitig einzureichen, insbesondere bei größeren Maßnahmen oder bei Baustellen in sensiblen Verkehrsbereichen. Unvollständige Antragsunterlagen oder kurzfristige Anträge können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und damit zu einer Verschiebung des geplanten Baubeginns führen.

 Für Rückfragen zum Antragsverfahren oder zu den erforderlichen Unterlagen steht Ihnen die Kontaktmöglichkeit im Antragsverfahren, bzw. die Mailadresse baustellen@bensheim.de zur Verfügung.

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Aktivieren Sie dies, wenn sofortiger Handlungsbedarf besteht (z. B. Wasserrohrbruch). Die Vorlaufzeit wird in diesem Fall nicht geprüft.
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